Mieterhöhung und Indexmiete mit Software: Schreiben, Fristen und KI-Hilfe

Stand: 03.11.2026 · Preise und Angaben laut Anbieter bzw. genannten Quellen, ohne Gewähr · So prüfen wir

Eine Mieterhöhung scheitert selten an der Rechnung, sondern an Details: Ist die Jahresfrist abgelaufen? Steht die Indexänderung im Schreiben? Ab welchem Monat gilt die neue Miete, und wird sie in der Sollstellung richtig gebucht? Verwaltungsprogramme nehmen Ihnen genau diese Schritte ab. Wir zeigen, was drei Programme aus unserem Verzeichnis laut Anbieter können, welche Regeln im BGB stehen und wie eine KI beim Anschreiben hilft. Anbieterangaben aufgerufen am 03.11.2026; einen eigenen Test haben wir nicht gemacht.

Keine Rechtsberatung. Die Hinweise zum Mietrecht sind allgemeine Information zur Rechtslage in Deutschland. Ob und wie Sie die Miete erhöhen dürfen, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Im Zweifel fragen Sie einen Haus- und Grundbesitzerverein, Ihren Verband oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt.

Zum Nachrechnen ohne Software: Der kostenlose Indexmiete-Rechner rechnet Anpassungen nach dem Verbraucherpreisindex (und die Wertsicherung nach MieWeG für Österreich), der Kappungsgrenze-Rechner die höchstens mögliche Erhöhung nach § 558 BGB.

Software mit Funktionen für Mieterhöhung und Indexmiete
ToolPreis laut Anbieter (Stand Oktober 2026)TestEU-Hosting
immocloud DACHDE
Immobilienverwaltung für Vermieter und Hausverwaltungen mit Belegscan, Nebenkostenabrechnung, App und Wohnungsübergabe.
Starter 9,99 €/Monat (12 Monate, bis 5 Einheiten) zzgl. MwSt.; Manager ab 15,99 €/Monat; weitere Tarife. Manager: bis 15 Einheiten 15,99 €, bis 30 Einheiten 25,99 €/Monat (12 Monate Laufzeit). Investor bis 50 Einheiten 39,99 €/Monat (12 Monate Laufzeit); Tycoon ab 50 Einheiten auf Anfrage.ja 45 TagejaZur Website
Nahaus DACHDE
All-in-One-Hausverwaltungssoftware mit Nahaus AI für Anschreiben, Mietpreisermittlung, Textkorrektur und Buchungsvorschläge.
PRO 100 €/Monat zzgl. MwSt.; ENTERPRISE ab 250 €/Monat zzgl. MwSt.; Erweiterung je Einheit/Benutzer.ja 30 Tage, ohne ZahlungsdatenjaZur Website
objego DACHDE
Cloud-Software für private Vermieter und kleine Verwaltungen: Mieteingänge, Nebenkostenabrechnung, Belegimport mit automatischer Datenextraktion.
Ab 7,95 €/Monat für alle Mieteinheiten (Paket mit Mietverwaltung); Heizkostenabrechnung 0,95 € je Mieteinheit/Monat; Basics kostenlos.ja kostenlos starten?Zur Website

ja = laut Anbieter/Quelle; ? = unbekannt (keine Angabe gefunden); – = nein. Preise ohne Gewähr, zzgl./inkl. MwSt. wie vom Anbieter angegeben. Stand Oktober 2026; maßgeblich ist die Preisseite des Anbieters.

Die Regeln in Kürze

Indexmiete (§ 557b BGB)

Nach § 557b BGB richtet sich die Indexmiete nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben (von Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 abgesehen). Die Änderung machen Sie durch Erklärung in Textform geltend; darin stehen die eingetretene Änderung des Index sowie die neue Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag. Die geänderte Miete ist ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung zu zahlen. Eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete nach § 558 ist bei einer Indexmiete ausgeschlossen.

Erhöhung auf die Vergleichsmiete (§§ 558 bis 558b BGB)

Bei einer normalen Miete können Sie nach § 558 BGB die Zustimmung zu einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete zum Erhöhungszeitpunkt seit 15 Monaten unverändert ist; das Verlangen ist frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung möglich. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 Prozent steigen, in Gebieten mit Landesverordnung um höchstens 15 Prozent (Kappungsgrenze). Das Verlangen ist in Textform zu begründen, zum Beispiel mit einem Mietspiegel oder Vergleichswohnungen (§ 558a BGB). Stimmt der Mieter zu, gilt die neue Miete laut § 558b BGB ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang; er hat bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats Zeit für die Zustimmung.

Was die Software laut Anbieter übernimmt

immocloud: Indexmieten-Assistent mit Sollstellung

Bei immocloud hinterlegen Sie im Mietverhältnis einmal Startdatum, erste mögliche Erhöhung, Intervall und Ausgangsindex, optional eine Bagatell- und eine Kappungsgrenze aus dem Vertrag. Laut Anbieter zeigt eine Spalte „Mieterhöhung möglich?“ für jeden Indexmietvertrag, ob Sie erhöhen können, und bei „Nein“ den Grund. Der Assistent übernimmt den Verbraucherpreisindex, zeigt alte und neue Miete sowie beide Indexstände, schlägt ein frühestes Gültigkeitsdatum vor und erstellt das Schreiben mit Berechnung. Versendet wird über das Mieterportal oder per Post; die neue Miete landet ab dem Datum „Gültig ab“ in der Sollstellung. Für Mieterhöhungen nach Vergleichsmiete nennt der Anbieter ein fertiges Anschreiben. Preis laut Preisseite: Starter 9,99 €/Monat (12 Monate, bis 5 Einheiten) zzgl. MwSt., größere Bestände in den Tarifen Manager und Investor.

Nahaus: Indexprüfung, Staffelmiete und automatischer Versand

Nahaus beschreibt auf der Funktionsseite Indexmiete eine automatische Prüfung, ob eine Mietanpassung möglich ist, die direkte Berechnung der neuen Miete, den automatischen Versand des Mieterhöhungsschreibens und eine vollständige Historie aller Anpassungen. Beim Einrichten legen Sie laut Anbieter auch fest, ab wann die Änderung gilt, zum Beispiel ab dem übernächsten Monat nach Zugang. Staffelmieten werden laut Anbieter einmal hinterlegt, automatisch den Mietern zugeordnet und im Modul „Mietpreisanpassungen“ angezeigt. Preis laut Preisseite: PRO 100 €/Monat zzgl. MwSt.; testen lässt sich Nahaus 30 Tage, ohne Zahlungsdaten.

objego: Vorlagen und Mietpreisrechner für private Vermieter

objego richtet sich an private Vermieter und automatisiert weniger, bietet aber laut Vorlagenseite Muster für die Mieterhöhung bei Index- und Staffelmietverträgen sowie nach Modernisierung, Vergleichswohnungen, Mietspiegel oder einvernehmlich. Ein Mietpreisrechner im Nebenkosten-Tool zeigt laut Anbieter eine Preisspanne und eine Empfehlung zur Miethöhe; objego rät selbst zum Gegencheck mit dem Mietspiegel. Preis laut Preisseite: Ab 7,95 €/Monat für alle Mieteinheiten für das Verwaltungs-Tool, Basics kostenlos.

So läuft eine Indexmieterhöhung mit Software ab

  1. Vertrag erfassen: Vertragsart Indexmiete, Ausgangsindex (Monat und Wert), Datum der letzten Anpassung und vertragliche Besonderheiten eintragen.
  2. Fälligkeit prüfen: Die Software zeigt, wann die Jahresfrist abgelaufen ist. Prüfen Sie selbst, ob der Index seitdem gestiegen ist und ob eine Erhöhung wirtschaftlich sinnvoll ist.
  3. Berechnung kontrollieren: Vergleichen Sie alte und neue Indexstände mit den Werten des Statistischen Bundesamts und rechnen Sie im Indexmiete-Rechner gegen.
  4. Schreiben versenden: Index-Änderung und neue Miete bzw. Erhöhungsbetrag müssen drinstehen. Dokumentieren Sie den Zugang.
  5. Sollstellung anpassen: Neue Miete ab dem richtigen Monat buchen, damit Mahnwesen und Kontoabgleich stimmen.

Prompt: verständliches Anschreiben zur Indexmiete

Die Software erzeugt das formale Schreiben. Eine KI kann helfen, einen freundlichen Begleittext zu formulieren, der Rückfragen vermeidet. Geben Sie keine Namen oder Adressen in ein öffentliches KI-Tool ein.

„Schreibe einen kurzen, sachlichen Begleittext (max. 150 Wörter) zu einer Mietanpassung nach Indexmietvereinbarung. Daten: Ausgangsindex [Monat/Jahr: Wert], aktueller Index [Monat/Jahr: Wert], bisherige Nettokaltmiete [Betrag], neue Nettokaltmiete [Betrag], gültig ab [Monat/Jahr]. Erkläre in einfachen Worten, was der Verbraucherpreisindex ist und wo der Mieter die Werte nachprüfen kann. Keine Drohungen, keine rechtlichen Bewertungen, keine Zahlen erfinden. Platzhalter für Namen lassen.“

Lassen Sie das Ergebnis gegenlesen; die rechtlich nötigen Angaben gehören in das eigentliche Erhöhungsschreiben. Mehr Vorlagen für Mieterbriefe enthalten unsere kostenlosen KI-Prompts für Hausverwaltungen, Tipps für Aushänge und Rundschreiben Rundschreiben und Aushänge mit KI.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

Weitere Programme vergleicht Hausverwaltungssoftware mit KI, für kleine Bestände Software für kleine Hausverwaltungen. Alle Tools: Kategorie Hausverwaltungssoftware. Vor dem KI-Einsatz hilft die KI-Checkliste für Hausverwaltungen.

Häufige Fragen

Wie oft darf ich eine Indexmiete erhöhen?
Nach § 557b Abs. 2 BGB muss die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben, abgesehen von Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 BGB. Ob sich eine Erhöhung lohnt, hängt von der Indexentwicklung ab. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Ab wann gilt die neue Indexmiete?
Laut § 557b Abs. 3 BGB ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung in Textform. Die Erklärung muss die Änderung des Index und die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag nennen.
Welche Software erstellt das Schreiben zur Indexmiete?
Laut Anbietern zum Beispiel immocloud (Indexmieten-Assistent mit Schreiben und Übernahme in die Sollstellung) und Nahaus (automatische Prüfung, Berechnung und Versand des Mieterhöhungsschreibens). objego bietet Vorlagen für Index- und Staffelmieterhöhungen.
Kann ich bei einer Indexmiete auf die Vergleichsmiete erhöhen?
Nein. Während einer Indexmiete ist eine Erhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen (§ 557b Abs. 2 BGB). Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Darf ich das Erhöhungsschreiben mit ChatGPT schreiben?
Eine KI kann Formulierungen vorschlagen. Die Pflichtangaben und die Berechnung sollten aus Ihrer Software oder einem geprüften Muster kommen, und Sie sollten keine personenbezogenen Daten in öffentliche KI-Tools eingeben. Prüfen Sie jedes Schreiben vor dem Versand.

Fehler entdeckt oder ein Tool fehlt? Tool vorschlagen bzw. Korrektur melden. Keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Angaben der Anbieter.

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