Kappungsgrenze-Rechner: Wie viel Mieterhöhung ist nach § 558 BGB möglich?

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Wie hoch darf die Miete bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete steigen? Der Rechner prüft die Kappungsgrenze von 20 bzw. 15 Prozent in drei Jahren, vergleicht mit der Vergleichsmiete und zeigt Zustimmungsfrist und Zahlungsbeginn nach § 558b BGB. Gilt für Wohnraum in Deutschland.

Hinweis: Die vorausgefüllten Werte sind reine Beispielwerte zum Ausprobieren. Die ortsübliche Vergleichsmiete entnehmen Sie dem Mietspiegel Ihrer Gemeinde oder einer anderen Begründung nach § 558a BGB.

Höchstens mögliche neue Miete: – · –

So rechnet der Rechner

  1. Kappungsgrenze: Miete vor drei Jahren × 1,20 (bzw. × 1,15). Höher darf die Miete durch Erhöhungen nach § 558 BGB innerhalb von drei Jahren nicht steigen.
  2. Vergleichsmiete: Wohnfläche × ortsübliche Vergleichsmiete pro m². Mehr als die Vergleichsmiete kann nach § 558 BGB nie verlangt werden.
  3. Ergebnis: Der niedrigere der beiden Werte ist die höchstens mögliche neue Miete. Liegt er unter der aktuellen Miete, ist derzeit keine Erhöhung nach § 558 BGB möglich.
  4. Fristen: Zustimmungsfrist bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang, erhöhte Miete ab Beginn des dritten Kalendermonats (§ 558b BGB). Die Miete muss zu diesem Zeitpunkt seit 15 Monaten unverändert sein.

Nicht abgebildet: Abzug von Drittmitteln (§ 558 Abs. 5 BGB), Ausnahmen nach § 558 Abs. 4 BGB, preisgebundener Wohnraum, Staffel- und Indexmieten sowie die Mietpreisbremse bei Neuvermietung. Rechtsquellen: § 558 BGB und § 558b BGB.

Häufige Fragen

Was ist die Kappungsgrenze?

Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent erhöhen (§ 558 Abs. 3 BGB). Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 BGB, etwa nach einer Modernisierung oder bei Betriebskosten, zählen dabei nicht mit.

Wann gilt die Kappungsgrenze von 15 Prozent?

In Gemeinden oder Gemeindeteilen, in denen die Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist und die die Landesregierung per Rechtsverordnung bestimmt hat (jeweils für höchstens fünf Jahre), beträgt die Kappungsgrenze 15 Prozent. Ob Ihre Gemeinde betroffen ist, steht in der Kappungsgrenzen-Verordnung Ihres Bundeslandes.

Wie oft darf die Miete nach § 558 BGB erhöht werden?

Die Miete muss zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert sein. Das Erhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung gestellt werden (§ 558 Abs. 1 BGB). Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 BGB bleiben dabei außer Betracht.

Ab wann gilt die erhöhte Miete?

Stimmt der Mieter zu, schuldet er die erhöhte Miete ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens (§ 558b Abs. 1 BGB). Stimmt er bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b Abs. 2 BGB).

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Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung und prüft nicht, ob ein Erhöhungsverlangen formell wirksam ist. Keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Angaben der Anbieter.