Indexmiete-Rechner: Mieterhöhung nach VPI (DE) und Wertsicherung nach MieWeG (AT)

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Wie hoch ist die neue Miete nach einer Indexanpassung? Für Deutschland rechnet der Rechner das Indexverhältnis nach § 557b BGB samt Zahlungsbeginn, für Österreich die Anpassung zum 1. April mit der Begrenzung des Mieten-Wertsicherungsgesetzes.

Hinweis: Die vorausgefüllten Werte sind reine Beispielwerte zum Ausprobieren, keine amtlichen Indexstände. Tragen Sie die aktuellen Werte von Destatis bzw. Statistik Austria ein.

Deutschland: Indexstände

Neue Miete: – · –

So rechnet der Rechner

  1. Deutschland: Neue Miete = bisherige Miete × aktueller VPI ÷ VPI bei der letzten Anpassung. Änderung in % = (aktueller VPI ÷ alter VPI − 1) × 100. Zahlungsbeginn: erster Tag des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung.
  2. Österreich (MieWeG): Berücksichtigt wird die durchschnittliche VPI-Veränderung des Vorjahres; bis 3 % voll, darüber 3 % plus die Hälfte des Rests (Beispiel laut Gesetzeslogik: 5 % ergibt 4 %). Bei Mietzinsbeschränkung des MRG zusätzlich höchstens 1 % (Jahr 2025) bzw. 2 % (Jahr 2026). Angepasst wird am 1. April.

Nicht abgebildet: Schwellenwerte oder Sperrfristen aus einzelnen Verträgen, Gewerbemietverträge, WGG-Verträge, Richtwert- und Kategoriemietzinse nach § 16 Abs. 9 MRG sowie Rückforderungen aus unwirksamen Klauseln. Rechtsquellen: § 557b BGB und Mieten-Wertsicherungsgesetz (RIS).

Häufige Fragen

Wie berechnet man eine Indexmieterhöhung?

Neue Miete = bisherige Miete × aktueller Indexstand ÷ Indexstand bei der letzten Anpassung (bzw. bei Vertragsbeginn). Die prozentuale Änderung ergibt sich aus dem Verhältnis der beiden Indexstände. In Deutschland ist für Wohnraum nach § 557b BGB der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts maßgeblich.

Wann darf die Indexmiete in Deutschland erhöht werden?

Nach § 557b Abs. 2 BGB muss die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben (abgesehen von Erhöhungen nach §§ 559 bis 560). Die Erhöhung muss in Textform erklärt werden, mit der eingetretenen Indexänderung und der neuen Miete oder dem Erhöhungsbetrag in Euro. Zu zahlen ist die neue Miete ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung (§ 557b Abs. 3 BGB).

Was ändert das Mieten-Wertsicherungsgesetz in Österreich?

Seit 1. Jänner 2026 begrenzt das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) die Wertsicherung bei Wohnungsmietverträgen: Angepasst wird jährlich am 1. April nach der durchschnittlichen VPI-Veränderung des Vorjahres. Bis 3 Prozent zählt die Veränderung voll, der darüber liegende Teil nur zur Hälfte (§ 1 Abs. 2 Z 1 MieWeG). Gelten Mietzinsbeschränkungen des MRG, zählt die Veränderung für 2025 höchstens mit 1 Prozent und für 2026 höchstens mit 2 Prozent (§ 1 Abs. 3 MieWeG). Für WGG-Verträge gelten eigene Regeln.

Woher bekomme ich die Indexwerte?

Deutschland: Verbraucherpreisindex (Basis 2020 = 100) beim Statistischen Bundesamt (Destatis). Österreich: Verbraucherpreisindex und Jahresdurchschnitte bei Statistik Austria. Der Rechner enthält bewusst keine Indexwerte, damit immer der aktuelle amtliche Wert verwendet wird.

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Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung und prüft nicht, ob eine Indexklausel wirksam ist. Keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Angaben der Anbieter.